Haushaltshilfe während der Schwangerschaft / nach der Entbindung
Voraussetzung
Grundsätzlich lässt sich sagen, wenn Sie aufgrund der Schwangerschaft oder der
Entbindung nicht in der Lage sind Ihre Hausarbeiten zu erledigen, steht Ihnen eine
Haushaltshilfe zu. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer
Krankenkasse übernommen.
Beispiele:
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Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
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Sie müssen ins Krankenhaus, zur Reha oder zur Kur
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Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig mit folgender Cerclage
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Sie haben frühzeitige Wehen
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Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin
•
Sie hatten einen Unfall während der Schwangerschaft
Gesetzlicher Anspruch
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft ist im Gesetz
verankert. Die Krankenkassen sind gemäß § 24h SGB V verpflichtet die Kosten einer
Haushaltshilfe zu übernehmen, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.
SGB V § 24h
Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder
Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt
lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Sollte Ihr Mann berufstätig sein, trifft auch die zweite Voraussetzung zu, dass keine
weitere im Haushalt lebende Person die Hausarbeiten übernehmen kann.
Anspruchsdauer ohne Kind
Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen noch kein Kind im Haushalt,
übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe auch für mehr als 4
Wochen. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall.
Anspruchsdauer mit Kind
Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen bereits ein Kind unter 12 Jahren
im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu
26 Wochen. Der Stundenumfang beträgt bis zu 8 Stunden pro Tag.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 52 Wochen und erhöhen zudem
die Altersgrenze der bereits im Haushalt lebenden Kinder von 12 auf 14 Lebensjahre. Wir
beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall.
Sollte Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen sein, besteht ebenfalls ein Anspruch
auf bis zu 26 Wochen.
Keine Zuzahlung für Schwangere
Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft eine Haushaltshilfe benötigen, so sind Sie
gesetzlich von der Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 %
von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Persönliche Beratung
Wir informieren Sie kostenlos zum Thema Haushaltshilfe
während der Schwangerschaft:
0521 999973 30
WMD – Wir machen das.
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Wir kümmern uns darum, dass Sie
eine Haushaltshilfe über Ihre
Krankenkasse erhalten. Von der
Beantragung bis zur geeigneten
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